Alle Förderanträge an das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) müssen bei der zuständigen Zentralstelle bzw. dem zuständigen Dachverband gestellt werden. Die vollständigen und von allen Partnern unterzeichneten Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung vor Ort müssen die Zentralstellen/Dachverbände dann bis zum 1. November des vorherigen Jahres dem DGJW zuschicken. Es ist zu beachten, dass die Zentralstellen ihre Fristen für die Einreichung von Anträgen individuell festlegen.
Aktuelle Versionen der Förderrichtlinien sowie des Antragsformulars etc. sind unter https://dgjw-egin.org/antrag-stellen/ zu finden.
Weitere Informationen zum DGJW, den Förderbedingungen, dem Antragsverfahren usw. können auf der Internet-Seite des DGJW: https://dgjw-egin.org abgerufen werden.